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SERVICES: Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag

Endlich! Sie haben es geschafft. Um soweit zu kommen, haben Sie schon einiges geleistet. Die Schule erfolgreich abgeschlossen, die Bewerbungsphase überstanden und im Vorstellungsgespräch überzeugt.

Vor Beginn Ihrer Ausbildungszeit muss nun ein Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildenden (das Unternehmen) und dem Auszubildenden (Ihnen) geschlossen werden. Sollten Sie bei Vertragsabschluss noch minderjährig sein, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Das sind in der Regel die Eltern.

Der Ausbildungsvertrag sollte unbedingt vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich fest gemacht werden und regelt die Rechten und Pflichten von beiden Vertragsparteien.

Aufgrund des Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildende für eine qualifizierte Ausbildung nach der Ausbildungsordnung sorgen. Gleichzeitig erklären Sie sich als Auszubildender dazu bereit, aktiv an der Ausbildung mitzuwirken und die für den Beruf notwendigen Fertigkeiten zu erlernen.

Ferner sind weitere Pflichten im Ausbildungsvertrag begründet. Etwa, dass Sie am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Die Mindestanforderungen an den Inhalt des Ausbildungsvertrages sind in § 4 Absatz 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) gesetzlich vorgeschrieben. Danach müssen folgende Angaben im Ausbildungsvertrag enthalten sein:

  • Die Vertragspartner

  • Die Art der Ausbildung

  • Beginn und Dauer der Ausbildung (Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung. Bei Nichtbestehen kann die Ausbildungszeit bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden)

  • Dauer der Probezeit (Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen)

  • Pflichten des Auszubildenden

  • Pflichten des Ausbildenden

  • Das Ziel der Berufsausbildung

  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Berufsschule)

  • Dauer der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit (Sollte in der Regel nicht mehr als 8 Std. täglich sein. Pausen sind ebenso Pflicht)

  • Zahlung und Höhe der Vergütung (Richtet sich nach dem Alter des Azubis und nach Dauer der Ausbildung. Das Gehalt sollte mindestens jährlich ansteigen und spätestens am Ende des Monats gezahlt werden)

  • Dauer des Urlaubs ( Sollte mindestens 25 bis 30 Werktage betragen)

  • Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann (Das Ausbildungsverhältnis kann von beiden Vertragspartner in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden)

  • Allgemeiner Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Der Vertrag muss vom Ausbildenden, vom Auszubildenden und ggf. seinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Jeder sollte eine Kopie des Ausbildungsvertrages bekommen. Dann muss der Ausbildende den Vertrag noch an die zuständige Stelle schicken (z.B. Industrie und Handelskammer). Dort muss jeder Vertrag über ein Berufsausbildungsverhältnis registriert werden.

Im Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen enthalten sein, die Sie für die Zeit nach Ihrer Berufsausbildung in der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit einschränken.

Zum Beispiel wäre eine Vereinbarung unzulässig, die dem Auszubildenden nach Beendigung seiner Lehre das Arbeiten bei einem Konkurrenzunternehmen verbietet.

Das gilt allerdings nicht, wenn sich der Auszubildende bereits ein halbes Jahr vor Ende seiner Ausbildung dazu verpflichtet, im Anschluss ein Arbeitsverhältnis bei seinem Ausbildungsbetrieb einzugehen.

Nicht zulässig sind auch Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag, die den Auszubildenden dazu verpflichten, Entschädigungen für die Ausbildung zu zahlen. Auch Vertragsstrafen, der Ausschluss oder die Beschränkung von Schadenser-satzansprüchen, sowie die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen sind nicht gültig.

Sollten Sie Schwierigkeiten mit den Ausbildern, den Kollegen/Kolleginnen oder Probleme in der Berufsschule haben oder unzufrieden mit der Qualität der Ausbildung sein, sprechen Sie am besten so früh wie möglich mit Personen, denen Sie vertrauen. Gemeinsam sind Probleme leichter zu lösen. Hilfe finden Sie auch bei dem Betriebs- oder Personalrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsvertrag, Ausbildungsprüfungen, Versicherungen etc. finden Sie hier:

Sonntag, 19. Mai 2013

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